Vertragsrecht
Wir nehmen für Sie auch die individuelle Prüfung von Verträgen vor. Die Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage ist hierbei unerlässlich. Die Feinheiten liegen oft im Detail. Auch auf diese muss geachtet werden, wenn der Vertrag sie nicht später benachteiligen soll.
In Betracht kommen zum Beispiel:
- Arbeitsverträge
- Beraterverträge
- Eheverträge
- Erbverträge
- Gesellschafterverträge
- Immobilienkaufverträge
- Kaufverträge
- Maklerverträge
- Miet- und Pachtverträge
aber auch einseitige Erklärungen wie
- Patientenverfügungen
- Vollmachten/ Vorsorgevollmachten
- Testamente
Sprechen Sie uns einfach an.