Verkehrsrecht
Sie hatten einen Verkehrsunfall und die Gegenseite ist der Auffassung, Sie seien verantwortlich? Nehmen Sie dies ernst, denn im Zweifel bleiben Sie sonst auf Ihrem eigenen Schaden sitzen. Bereits im ersten Augenblick sind leichtfertige Zugeständnisse am Unfallort für Sie nachteilig. Verweisen Sie besser darauf, dass Sie sich zum Unfallhergang schriftlich äußern wollen oder kontaktieren Sie uns noch vor Ort.
Wir regeln für Sie die Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite und übernehmen auf Wunsch auch die Korrespondenz mit Ihrer eigenen Versicherung. Wir beantragen Akteneinsicht in polizeiliche Akten. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, vertreten wir Sie auch gerichtlich. Im Zweifel müssen Gutachten eingeholt werden.
Die Kosten rechnen wir dann, abhängig vom Fall, mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung oder im Fall Ihres Obsiegens mit der jeweiligen gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorliegen, werden wir Ihnen anhand der Gesamtsituation über die entstehenden Kosten und das Prozessrisiko aufklären, so dass Sie selber kompetent entscheiden können, wie Sie weiter vorgehen.