Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht ist für Betroffene ein sehr empfindlicher Bereich. Oft kennen sich Steuerberater hiermit nicht oder nur unzureichend aus und besitzen auch nicht die erforderliche Unvoreingenommenheit, um dem Vorwurf begegnen zu können. Der eigene Steuerberater ist meistens besonders involviert, denn der Vorwurf "bemakelt" ihn oftmals jedenfalls emotional.
Wir sorgen hier für die erforderliche Sachlichkeit im Vortrag, gehen dem Vorwurf sowohl steuerrechtlich wie auch strafrechtlich auf den Grund und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Lösung. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder um die Begleitung in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung, die richtige Vorgehensweise bereits zu Beginn entscheidet über den Erfolg im Verfahren.
In einem solchen Falle sollten Sie also frühzeitig einen Anwalt aufsuchen, der Sie richtig berät. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie von unserer Kompetenz, die sowohl sachlich fundierte Arbeit, darüber hinaus Prozesssicherheit, aber auch sicheres Auftreten und Verhandlungsfähigkeit voraussetzen, überzeugen dürften.