Handels - und Gesellschaftsrecht
Sie betreiben ein eigenes Unternehmen oder sind Geschäftsführer einer GmbH ? In einem solchen Beispielsfall haben Sie zahlreiche Verpflichtungen, die berücksichtigt werden müssen. Oft sind sich Unternehmensinhaber dieser Verantwortung sowohl in zivilrechtlicher wie auch in strafrechtlicher Hinsicht gar nicht bewußt.
Auch Gesellschaften sind vor externen, aber auch internen Streitigkeiten nicht geschützt. Ob es der unliebsame Mitgesellschafter ist oder aber der (ehemalige) Geschäftspartner, zahlreiche Beispiele langjähriger Auseinandersetzungen sind uns aus unserer Praxis bekannt. Die Fälle, in denen eine Einigung mit der Gegenseite möglich war, führte im besten Falle zu einem Wiederaufleben der Geschäftsbeziehungen.
Unsere Aufgabe ist es, Ihnen in dem gesellschaftsrechtlichen Konflikt maßgeschneiderte Problemlösungen aufzuzeigen.