Grundstücksrecht und Immobilienrecht
Sie haben ein Haus ge- oder verkauft und haben nun Ärger wegen Mängeln am Recht oder Sachmängeln ? Sie möchten ein Haus verkaufen und dabei genau dies vermeiden? Sie haben ein Haus verkauft und erhalten nicht die vereinbarte Gegenleistung, den vereinbarten Kaufpreis? Dann sind Sie bei uns richtig. EIn Notar wird Ihnen diese Hilfe nicht anbieten können, da er den Vertrag nicht auf Ihre individuellen Belange hin prüft.Oft liegen hier die Schwierigkeiten im Detail.
Aufgrund zahlreicher Vertragsprüfungen haben wir speziell in diesem Bereich Kenntnisse erworben, sei es die Prüfung von Maklerverträgen, von notariellen Kaufverträgen oder die Geltendmachung oder die Abwehr von Mängelansprüchen. Wir begleiten Sie den kompletten Zeitraum hindurch, auch für den Fall einer notwendigen Rückabwicklung oder bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.